Versichertenkarte, Rezepte und Überweisungen
Wichtige Informationen
Versichertenkarte (eGK)
Bringen Sie bitte bei Quartalsbeginn Ihre Krankenversichertenkarte (eGK – elektronische Gesundheitskarte) mit, auch wenn Sie nur ein Rezept benötigen. Wir sind gesetzlich verpflichtet für die auf der eGK gespeicherten Daten einen Datenabgleich mit den zentral hinterlegten Daten vorzunehmen (Versichertenstammdaten-Management). Ohne die Vorlage der Krankenversichertenkarte können wir keine Rezepte oder Überweisungen für Sie auszustellen. Nähere Informationen zum Datenaustausch und Datenschutz erhalten Sie in der Praxis.
Wiederholungsrezepte
Bei einem Wiederholungsrezept überprüfen wir jeweils neu die möglichen Kontraindikationen und Wechselwirkungen, um Ihnen größtmögliche Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten. Hierzu gehört einmal alle 3 Monate ein Arztgespräch, da wir ansonsten im Hinblick auf unsere ärztliche Verantwortung keine Rezepte ausgeben können.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nur nach vorheriger ärztlicher Untersuchung ausgestellt werden.